Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1978 - IV B 180.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2322
BVerwG, 07.02.1978 - IV B 180.77 (https://dejure.org/1978,2322)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1978 - IV B 180.77 (https://dejure.org/1978,2322)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1978 - IV B 180.77 (https://dejure.org/1978,2322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen des Abwägungsgebots bei einem Planfeststellungsverfahren - Verfahrensmangel wegen einer fehlerhaften Beweiswürdigung des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich vielmehr auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde in bezug auf die von der Verwaltung gefundene Lösung die maßgebenden abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt hat und ob sie - auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung der von der Planung - positiv und negativ - betroffenen Belange eingehalten hat (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [64]).

    Das angefochtene Urteil beruht in seinem allgemeinen rechtlichen Ansatz zur gerichtlichen Plankontrolle auf Erwägungen, die vollen Umfangs mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats, insbesondere mit dem vom Berufungsgericht ausdrücklich angeführten Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (BVerwGE 48, 56) zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung der auf Grund des Bundesfernstraßengesetzes erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse übereinstimmt.

    Das angefochtene Urteil kann, soweit es die Kläger zu 2) und zu 4) betrifft, auf einer Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - hinsichtlich derjenigen Ausführungen beruhen, die sich mit der Anwendung des § 17 Abs. 4 FStrG 1961 befassen (BVerwGE 48, 56 [68/69]).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    In dem Urteil vom 14. Februar 1975 hat der beschließende Senat auch diejenigen Erwägungen berücksichtigt, die er in seinen von der Beschwerde angeführten früheren (vornehmlich zum Bebauungsrecht ergangenen) Entscheidungen (Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 10; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]) zur gerichtlichen Kontrolle der planenden Verwaltung angestellt hat.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    In dem Urteil vom 14. Februar 1975 hat der beschließende Senat auch diejenigen Erwägungen berücksichtigt, die er in seinen von der Beschwerde angeführten früheren (vornehmlich zum Bebauungsrecht ergangenen) Entscheidungen (Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 10; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]) zur gerichtlichen Kontrolle der planenden Verwaltung angestellt hat.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    Soweit die Beschwerde Abweichung auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20) geltend macht, ist darauf bezüglich der Kläger zu 1) und zu 3) ebensowenig einzugehen wie auf deren weitere Rüge, das Berufungsgericht habe das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Februar 1975 jedenfalls hinsichtlich seiner Ausführungen zu § 17 Abs. 4 FStrG 1961 und zu dem im Rahmen dieser Bestimmung gebotenen Immissionsschutz außer Betracht gelassen.
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    Damit können sie aber gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht durchdringen, zumal da das Berufungsgericht die Grenzen seiner Beweiswürdigung ersichtlich nicht überschritten, nämlich weder gesetzliche Beweisregeln verletzt noch gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. dazu Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72 - in Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77
    In dem Urteil vom 14. Februar 1975 hat der beschließende Senat auch diejenigen Erwägungen berücksichtigt, die er in seinen von der Beschwerde angeführten früheren (vornehmlich zum Bebauungsrecht ergangenen) Entscheidungen (Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 10; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]) zur gerichtlichen Kontrolle der planenden Verwaltung angestellt hat.
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Bei Großvorhaben wäre das auch technisch kaum durchführbar (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 7. Februar 1978 - BVerwG 4 B 180.77 - Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht